Die Linken haben vor der geplanten Fraktionsauflösung am 6. Dezember einen Antrag auf Gruppenstatus im Deutschen Bundestag eingereicht. Dieser Antrag sei eingegangen, bestätigte eine Sprecherin des Bundestagspräsidiums der Nachrichtenagentur AFP. Das Präsidium wird diesen Antrag überprüfen. Eine Entscheidung solle „sobald wie möglich“ getroffen werden.
Eine Gruppe im Bundestag hat zum Vergleich zu einer Fraktion weniger parlamentarische Rechte, zum Beispiel beim Stellen von Anfragen an die Regierung und der Redezeit im Bundestag. Sie bekommt zudem weniger Geld aus der Staatskasse. Zur Zulassung einer Gruppe und zur Bestimmung von deren Rechten braucht es einen Bundestagsbeschluss. Bis dieser getroffen ist, ist auch offen, wo die Abgeordneten der Linken im Plenarsaal sitzen werden.
Mitte November hatte die Linksfraktion ihre Auflösung zum 6. Dezember beschlossen. Grund dafür ist der Austritt der ehemaligen Linken-Politikerin Sahra Wagenknecht und neun weiterer Abgeordneten der Partei. Ohne diese Abgeordneten verliert die Linke ihren Status als Fraktion. Dafür sind 37 Abgeordnete nötig, doch die Linke hat dann nur noch 28 Abgeordnete.
Auch Wagenknecht und ihre Mitstreiter haben einen Gruppenstatus beantragt. Eine Sprecherin des Bundestagspräsidiums sagte der ARD, dass dies auch in den kommenden Wochen entschieden werde. Im Januar will die ehemalige Linken-Politikerin eine neue Partei gründen.
Quelle: Tagesschau