Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) plant eine Herabsetzung des Strafmaßes für den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie in bestimmten Fällen, als Reaktion auf Kritik von Experten. Die Mindeststrafe soll demnach von einem Jahr auf drei beziehungsweise sechs Monate reduziert werden, wodurch diese Straftaten wieder zu Vergehen herabgestuft werden sollen. Die Höchststrafe von bis zu zehn Jahren für schwerwiegende Tatbestände bleibt unangetastet.

Hintergrund dieser geplanten Gesetzesänderung ist die Überlastung von Polizei und Gerichten in Deutschland aufgrund der Flut von Verfahren, die infolge der Strafrechtsverschärfung eingeleitet wurden. Diese Entwicklung wurde bereits von vielen Experten prognostiziert. Es geht hierbei nicht nur um Fälle schweren sexuellen Kindesmissbrauchs, sondern auch um Situationen, in denen Eltern, Lehrerinnen und Lehrer oder Jugendliche versehentlich in den Fokus der Strafverfolgung geraten. Beispielsweise könnten Personen, die auf Nacktfotos im Klassenchat hinweisen, um sie zu melden, oder Jugendliche, die nicht wissen, dass ihre Handlungen strafbar sind, betroffen sein.

Die Beibehaltung der Höchststrafe soll sicherstellen, dass schwerwiegende Straftaten im Bereich der Kinderpornografie weiterhin angemessen bestraft werden können. Gleichzeitig soll den Strafverfolgungsbehörden die Flexibilität zurückgegeben werden, in jedem Einzelfall angemessen zu reagieren. So könnten bei Tatvorwürfen am unteren Rand der Strafwürdigkeit wieder niedrigere Strafen als ein Jahr Freiheitsstrafe verhängt werden. Zudem könnten Verfahren wieder eingestellt werden, wenn die Voraussetzungen im Einzelfall gegeben sind.

Mit diesem Gesetzesentwurf möchte Minister Buschmann eine Korrektur an der Gesetzesreform aus dem Jahr 2021 vornehmen, die als Reaktion auf mehrere Missbrauchsfälle an Kindern beschlossen wurde, darunter Vorfälle in Lügde, Bergisch-Gladbach und Münster.

Quelle: ZDFheute