Die AfD-Abgeordneten im Bundestag haben in dieser Amtszeit die meisten Ermahnungen erhalten, wenn sie sich nicht an die parlamentarischen Regeln gehalten haben. Laut den offiziellen Aufzeichnungen des Bundestags wurden insgesamt 48 solcher Ermahnungen ausgesprochen. Davon entfielen allein zehn auf Beatrix von Storch, die stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion. Hier ist eine Übersicht:

  • Beatrix von Storch (AfD): Zehn Ermahnungen
  • Stephan Brandner (AfD): Sechs Ermahnungen
  • Matthias Helferich (fraktionslos, zuvor AfD): Vier Ermahnungen
  • Jan Korte (Die Linke): Drei Ermahnungen
  • Dietmar Nietan (SPD): Zwei Ermahnungen
  • Christian Petry (SPD): Zwei Ermahnungen
  • Frank Rinck (AfD): Zwei Ermahnungen
  • Christoph de Vries (CDU): Eine Ermahnung
  • Jürgen Trittin (Grüne): Eine Ermahnung
  • Konstantin Kuhle (FDP): Eine Ermahnung

Wenn Abgeordnete während ihrer Rede im Parlament die Regeln verletzen, indem sie zum Beispiel beleidigend sind oder den Ablauf stören, kann die Parlamentsleitung sie offiziell ermahnen. Die betroffenen Abgeordneten haben die Möglichkeit, dagegen Einspruch zu erheben. In diesem Fall müssen die anderen Abgeordneten darüber abstimmen.

Der Bundestag kann auch eine Rüge aussprechen, obwohl dies nicht in den offiziellen Regeln des Bundestags festgelegt ist, sondern eine Art parlamentarische Tradition darstellt. In bestimmten Fällen kann einem Redner oder einer Rednerin auch das Wort entzogen werden, zum Beispiel wenn sie wiederholt vom Thema abweichen oder die vorgesehene Redezeit überschreiten.

Bei besonders schweren Verstößen gegen die Parlamentsregeln kann der Präsident oder die Präsidentin des Bundestags sogar ein Mitglied des Parlaments von einer Sitzung ausschließen.

Quelle: ZDFheute