Das Bundesverfassungsgericht hat die für den kommenden Freitag (06.07.) geplante Verabschiedung des umstrittenen Heizungsgesetzes im Bundestag in einem Eilverfahren gestoppt. Die zweite und dritte Lesung dürfte damit nicht in dieser laufenden Sitzungswoche durchgeführt werden, teilte das höchste deutsche Gericht am Mittwochabend (05.07.) mit.

Damit gab das Gericht dem Eilantrag mit fünf zu zwei Stimmen statt. Es folgte damit einem Antrag des Berliner CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Diese sollte dem Bundestag die abschließende Beratung und Abstimmung über das Gesetz untersagen, wenn der Gesetzesentwurf den Abgeordneten nicht mindestens 2 Wochen vorher schriftlich vorliegt. Heilmann argumentierte, seine Rechte als Abgeordneter seien durch das Gesetzgebungsverfahren erheblich verletzt worden. Der CDU-Politiker betonte, sein Gang nach Karlsruhe richte sich „ausdrücklich nicht gegen das inhaltliche Ziel des Gesetzes, sondern gegen das sehr mangelhafte parlamentarische Verfahren.“

Wegen der maximal verkürzten Beratungen zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes im Parlament könne man keine konzeptionelle Schwächen des Gesetzespakets aufzeigen und ändern, warf er der Koalition aus SPD, Grünen und FDP vor.

Das Gericht erklärte nun, dass Heilmanns Hauptsacheantrag im Organstreitverfahren erscheine mit Blick auf sein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarische Willensbildung aus Artikel 38 des Grundgesetzes weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet. Die Folgenabwägung führe zum Ergebnis, „dass die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe überwiegen“. Das Interesse an einer Vermeidung einer irreversiblen Verletzung der Beteiligungsrechte wiege schwerer als der Eingriff in die Verfahrensautonomie des Bundestages, der das Gesetzgebungsverfahren lediglich verzögere.

Wochenlang hatten SPD, Grüne und FDP über das Heizungsgesetz von Wirtschaftsminister Robert Habeck und Bauministerin Klara Geywitz gestritten. Vor allem die Liberalen hatten Bedenken.

Quelle: ZDFheute.de