Der Bundestag hat die Pläne für die milliardenschwere Pflegereform gebilligt. Der Gesetzesentwurf wurde mit 337 zu 275 Stimmen gebilligt, zwei enthielten sich. Diese Woche hatte der Gesundheitsausschuss noch an einigen Stellen Veränderungen vorgenommen. Die Reform sieht eine Erhöhung der Pflegebeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern wird ab dem 1. Juli vor. Auch im kommenden Jahr wird es höhere Leistungen für pflegende Angehörigen geben.
Menschen, die Pflegebedürftige zu Hause betreuen, bekommen nach dem Gesetz zum 1. Januar 2024 fünf Prozent mehr Pflegegeld. Zur Finanzierung der Gesamtreform soll der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung am 1. Juli 2023 von 3,05 Prozent des Bruttolohns auf 3,4 Prozent steigen. Er wird je zur Hälfte durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber gezahlt. Die Aufschläge für Kinderlose werden gleichzeitig von 0,32 auf 0,6 Prozentpunkte erhöht. Dies soll insgesamt Mehreinnahmen von 6,6 Milliarden Euro pro Jahr bringen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) schrieb auf Twitter: „Wir haben die Pflegeversicherung von 60 Mrd. auf 67 Mrd. aufgestockt. Damit werden insbesondere Angehörige, die pflegen, und stationär Pflegebedürftige entlastet. Die Ausgaben der Pflegeversicherung verdoppeln sich in acht Jahren. Sie ist aber jeden Euro wert, kein Roboter kann pflegen.“ Im Bundestag sagte er: „Ich weiß, dass dieses Gesetz kein perfektes Gesetz ist und wir werden weitergehen.“
Quelle: n-tv.de