Altkanzler Gerhard Schröder hat kein Anspruch auf ein Büro im Bundestag. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin hat heute (04.05.) entschieden und eine Klage des SPD-Politikers gegen einen Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages zurückgewiesen.

Das Verwaltungsgericht in Berlin wie die Klage des 79-jährigen Altkanzlers gegen einen Beschluss des Deutschen Bundestags ab. Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte Schröder im Mai 2022, rund drei Monate nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, des Büro gestrichen. Das Büro wurde „ruhend gestellt“ und das Parlament verweigerte ihn damit die Finanzmittel für Räume und Mitarbeiter, darunter Büroleiter und Referenten. Zuvor hatten Schröder neun Stellen für sein Büro zugestanden, für die 2021 laut Bundestag 407.000 Euro aus der Staatskasse geflossen waren. Doch die meisten Stellen waren unbesetzt gewesen, weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gekündigt hatten, mutmaßlich aus Protest gegen die mangelnde Distanz von Schröder zum Kreml. Ruhegehalt und Personenschutz des 79-Jährigen wurden nicht gestrichen.

Im Frühjahr 2022 hatte die Bundesregierung die Alimentierung generell neu geregelt. Sie ist nun abhängig davon, ob die früheren Top-Politiker tatsächlich noch Aufgaben im Zusammenhang mit ihrem früheren Amt übernehmen, also zum Beispiel Schirmherrschaften haben und Reden halten.

Quelle: ZDFheute.de