Im Tarifkonflikt im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen hat die von Arbeitgebern und Gewerkschaften eingesetzte Schlichtungskommission einen Schiedsspruch vorgelegt.

Demnach sollen die rund 2,5 Millionen Beschäftigten in einem ersten Schritt einen in mehreren Raten bis Februar 2024 ausgezahltes steuerfreies Inflationsausgleichsgeld erhalten.

So sieht der Vorschlag aus:

  • 3.000 Euro Inflationsausgleich steuerfrei und auf Raten bis Februar 2024
  • Ab dem 1. März 2024 würden die Tarifgehälter dann in einem zweiten Schritt erst um einen Sockelbetrag von 200 Euro angehoben und dann um 5,5 Prozent erhöht
  • Der Erhöhungsbetrag solle mindestens 340 Euro erreichen. Die Laufzeit soll 24 Monate betragen

Doch mit dieser Empfehlung ist der Tarifstreit noch nicht beendet. Sie ist nur eine Grundlage für eine Fortsetzung der Tarifverhandlungen, die am 22. April in Potsdam wiederaufgenommen wird. Sollte es da keine Einigung geben, könnten die Gewerkschaften Verdi und der Deutschen Beamtenbund eine Urabstimmung über unbefristete Streiks einleiten.

Die Tarifrunde im öffentlichen Dienst sind Ende März in der dritten Runde gescheitert. Die Tarifkommissionen von Verdi und Beamtenbund lehnten das Angebot der Arbeitgeber ohne Gegenstimmen einstimmig als nicht einigungsfähig ab. Die Gewerkschaften fordern 10,5 Prozent mehr Geld, mindestens aber 500 Euro im Monat, bei einer Laufzeit des Tarifvertrags von 12 Monaten. Bisher ist nicht klar, ob mit der jüngsten Entwicklung eine Einigung am Verhandlungstisch näher gerückt ist. Die Empfehlung wurde nicht einstimmig gefasst, sondern nur mit „überwiegender Mehrheit“, wie die Kommission mitgeteilt hatte.

Quelle: ZDFheute.de