Die Ampel-Koalition hat sich auf das umstrittene Gesetz zum Austausch von Öl- und Gasheizungen verständigt. So wird es dabei bleiben, dass ab dem 1. Januar 2024 jede neue eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Es soll aber Ausnahmen, Übergangsfristen und eine umfassende Förderung geben.

Die Ministerien seien bei dem neuen Gesetz einig und wollen es in der zweiten April-Hälfte im Kabinett beschließen, heiß es heute aus dem Wirtschafts- und Bauministerium. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums liegt nun ein fertiger Gesetzentwurf vor, die zunächst in die Länder- und Verbändeanhörung und anschließend ins Kabinett gehen soll.

Mit dem Gebäudeenergiegesetz will die Regierung regeln, dass ab dem Jahr 2024 bei einem Heizungstausch auf Erneuerbaren Energien gesetzt wird. Damit soll der Klimaschutz im Wohnbereich angetrieben werden. Regierungsvertreter sagten: „Das Gesetz gibt ein klares Signal für Investitionen und schafft damit Planungssicherheit für Haus- und Wohnungseigentümer, Hersteller und Handwerker.“ Das sei angesichts der langen Investitionszeiträume wichtig.

Der Gesetzesentwurf verzichtet auf die ursprünglich vorgesehene Austauschpflicht für funktionierende Öl- und Gasheizungen. Gehen alte Heizungen nach 2024 kaputt, gelten noch Übergangsregelungen.

Die Regeln, dass 65 Prozent der Heizungen aus erneuerbaren Energie hergestellt wird, gelten nicht für Hausbesitzer, die über 80 Jahre alt sind. Erst wenn dieses Haus vererbt oder verkauft wird, greift das neue Recht- mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren. Eine Ausnahme soll die Wirtschaftlichkeit sein, wenn auch nur ein Härtefall. Hier gilt es dann nur, wenn Gebäudewert und Investitionssummen in einem nicht angemessenen Verhältnis stehen. Außerdem gibt es keine Festlegung auf Wärmepumpen als Alternative zu Öl- und Gasheizungen, stattdessen gilt Technologieoffenheit.

Quelle: ZDFheute.de