Das Finanzamt Frankfurt am Main hat dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) die Gemeinnützigkeit für die Jahre 2014 und 2015 entzogen. Damit droht dem DFB eine Steuernachzahlung in zweistelliger Millionenhöhe. Diesen erwarteten Schritt der Behörde hat der Verband gestern (19.01.) mitgeteilt.
In einer Presseerklärung des DFB heiß es: „Für die sich daraus ergebenden Nachforderungen seitens der Finanzbehörde hatte der DFB vorsorglich in seinem Haushalt Rückstellungen gebildet.“ Weiter heiß es: „Der DFB beurteilt die zugrundeliegenden Sachverhalte anders als die Finanzverwaltung und wird daher fristgerecht Einspruch gegen die erlassenen Bescheide einlegen.“ Dem Verband werde demnach von den Finanzbehörden im Zusammenhang mit Einnahmen aus der Bandenwerbung der betroffenen Jahre Steuerhinterziehung vorgeworfen.
DFB-Schatzmeister Stephan Grunwald hatte schon Anfang November 2022 gesagt, die drohende Aberkennung der Gemeinnützigkeit für den besagten Zeitraum drohe. Es seien in den bestandenen Steuererklärungen keine falschen Angaben gemacht worden, betonte er damals. Er sprach von 26 Millionen Euro an möglichen Steuernachzahlungen, dem DFB drohe aber keine Insolvenz: Der Verband verfüge über liquide Mittel im dreistelligen Millionenbereich.
Schon seit 2017 klagt der DFB vor dem Hessischen Finanzgericht Kassel bereits gegen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für das Jahr 2006 und eine daraus erfolgte Steuernachzahlungen in Höhe von rund 22 Millionen Euro.
Dem DFB war von den Finanzbehörden vorgeworfen worden, eine Zahlung von 6,7 Millionen Euro an den Weltverband FIFA für die Durchführung einer WM-Eröffnungsgala im Jahr 2005 zu Unrecht als Betriebsausgabe geltend gemacht zu haben.
Quelle: ZDF