Ab morgen (16.11.) wird die Corona-Isolationspflicht in Bayern und Baden-Württemberg enden. Klaus Holetschek (CSU), Bayerns Gesundheitsminister, sagte: „An die Stelle der Isolationspflicht treten verpflichtende Schutzmaßnahmen für positiv Getestete.“ Für positiv Getestete gelten fortan unter anderem eine Maskenpflicht sowie Betretungs- und Tätigkeitsverbote wie in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen geben.

In Baden-Württemberg gilt für positiv Getestete eine fünftätige Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung, wie das Landesgesundheitsministerium in Stuttgart mit. „Die Aufhebung der Absonderungspflicht ist aus infektiologischer Sicht derzeit vertretbar“, sagte der baden-württembergische Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne). Weiter sagte er: „Grundsätzlich gilt: Wer krank ist und Symptome hat, sollte wie bisher auch zu Hause bleiben und sich krankschreiben lassen.

Neben den beiden Bundesländern wollte auch Hessen und Schleswig-Holstein die Isolationspflicht beenden, die positiv auf Corona getestet wurden. Weitere Bundesländer dachten darüber nach, aber lehnten so einen Schritt ab. Kritik an dieser Maßnahme gab es von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Er hält das Ende der Isolationspflicht für „verantwortungslos“.

Quelle: Tagesschau