Heute ist der 1. Oktober und es ändert sich wieder Einiges für die Menschen in Deutschland. Der Mindestlohn steigt, die Entgeltsgrenze für Minijobs wird angehoben und Gebäudeeigentümer müssen Gasheizungen überprüfen.

Mindestlohn steigt

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Oktober auf 12 Euro pro Stunde. Vorher lag dieser bei 10,45 Euro. Seit 2015 ist der Mindestlohn um 40 Prozent gestiegen.

Minijobs – Entgeltgrenze steigt auf 520 Euro

Parallel zur Erhöhung des Mindestlohns wird die Entgeltgrenze für Minijobs angehoben, für die keine Steuern und Sozialabgaben fällig sind. Der monatliche Maximalbetragt steigt von 450 Euro auf 520 Euro.

Gasumlage kommt nicht

Die Gasumlage sollte eigentlich 2,419 Cent pro Kilowattstunde betragen, wurde aber im letzten Moment gekippt. Fast alle Gasversorger hatten allerdings schon entsprechende Preisanpassungen vorgenommen und diese auch an ihre Kunden kommuniziert. Verbraucherschützer raten Betroffenen, ihre Anbieter zu kontaktieren. Vertreter der kommunalen Unternehmen gehen aber davon aus, dass Verbrauchern kein Schaden entstehen wird.

Mehrwertsteuer auf Gas sinkt

Um Verbraucher von den explodierenden Energiekosten zu entlasten, wird die Mehrwertsteuer auf Erdgas von heute an von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Der Bundestag hat die befristete Absenkung der Mehrwertsteuer auf Gas am Freitag (30.09.) mit einer breiten Mehrheit beschlossen. Bis Ende März 2024 wird dies gelten.

Heizung durch Eigentümer überprüfen lassen

Ab Oktober müssen Haus- und Wohnungseigentümer jährlich Gasheizungen und mit Gas betriebene Warmwassererhitzer überprüfen lassen, damit diese effizient laufen. Ein hydraulischer Abgleich soll etwa sicherstellen, dass durch alle Heizkörper die richtige Wassermenge fließen kann, um die gewünschte Temperatur zu liefern. Auch ineffiziente Heizungspumpen sollen ausgetauscht werden. Diese Regelung tritt heute in Kraft und gilt für zwei Jahre.

Ende der Frist zur Grundsteuererklärung

Noch bis zum 31.10. haben Immobilieneigentümer Zeit, ihre Grundsteuererklärung einzureichen. Wer dem nicht nachkommen, muss mit Erinnerungsschreiben des Finanzamtes rechnen. Im schlimmsten Falle gibt es auch Zwangsgelder. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) betonte aber zuletzt, dass er in einer Verlängerung der Abgabefrist weiterhin eine Option sieht. Die Frist beruhe nicht auf einer bundesgesetzlichen Regelung, sondern auf Festlegung der Länder, betonte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums.

Neue Corona-Regeln

Ab heute gelten auch bundesweit neue Corona-Regeln. So gilt eine FFP2-Maskenpflicht in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen. Auch in Fernzügen gilt eine FFP2-Maskenpflicht, außer für Kinder unter 14 Jahren.

Quelle: ZDFheute