Die Regierungskoalition und die CDU/CSU haben sich auf Details des Sondervermögens für die Bundeswehr geeinigt. Die Gespräche über eine Änderung des Grundgesetzes zur Schaffung des Sondervermögens sowie über ein Gesetz zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Einrichtung dieses Sondervermögens seien erfolgreich beendet worden, teilten die Vertreterinnen und Vertreter der Koalition und der Union am Sonntagabend (29.05.) mit.

Gemeinsam mit der Union hat die Koalition aus SPD, Grüne und FDP eine erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit, um das schuldenfinanzierte Sondervermögen im Grundgesetz zu verankern. Das Grundgesetz soll zur Schaffung des Sondervermögens mit dem Zweck der Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit geändert werden und ein Gesetz zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung dieses Sondervermögens auf den Weg gebracht werden, wie es aus einer schriftlichen Mitteilung vom Bundesfinanzministerium verbreitet wurde, hervorgeht. „Dabei wird das sogenannte Zwei-Prozent-Ziel der Nato im mehrjährigen Durchschnitt erreicht.“ Unverzüglich und noch vor der parlamentarischen Sommerpause soll eine Initiative zur Beschleunigung der Beschaffung auf den Weg gebracht werden.

Der Wirtschaftsplan mit den genauen Beschaffungsvorhaben werde mit dem vereinbarten Gesetz beschlossen.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte das Sondervermögen drei Tage nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine angekündigt. Mit dem Geld soll über mehrere Jahre der normale Verteidigungshaushalt von rund 50 Milliarden Euro aufgestockt werden. Damit soll Deutschland auch das NATO-Ziel erfüllen, jährlich zwei Prozent der Wirtschaftsleistung für die Verteidigung aufzuwenden. Das wären aktuell etwa 70 Milliarden Euro.

Die Verhandlungen mit der oppositionellen CDU/CSU war nötig, weil das Sondervermögen im Grundgesetz verankert werden soll. Auf diesem Weg sollen an der Schuldenbremse vorbei Kredite aufgenommen können. Dafür ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig, sowohl im Bundestag und Bundesrat.

Quelle: zdf.de