Das Bundeskabinett hat den geplanten Mindestlohn von 12 Euro auf den Weg gebracht. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wurde am Mittwoch (23.02.) verabschiedet. Nach dem Entwurf soll der neue Mindestlohn ab dem 1. Oktober in einem außerplanmäßigen Schritt angehoben werden.

Heil sagte am Morgen im ZDF, dass von der Anhebung die Frauen besonders profitieren würden. Auch so wird die Kaufkraft in Deutschland werde damit gestützt. Zudem kündigte der Arbeitsminister noch an, die Tarifbindung der Betriebe weiter stärken zu wollen. „Wir werden dafür sorgen, dass öffentliche Aufträge des Bundes zukünftig nur noch an Unternehmen gehen, die nach Tarif bezahlen“, sagte er.

Von dem 12-Euro-Mindestlohn sollen 6,2 Millionen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen profitieren. Durch die höhere gesetzliche Untergrenze sehen die Arbeitgeber die Sozialpartnerschaft mit den Gewerkschaften geschwächt. Der Spitzenverband BDA hat zuletzt argumentiert, dass die Festsetzung Aufgabe der Mindestlohnkommission sein müsse. Man droht mit einer Klage. Laut dem Entwurf soll nach der einmaligen gesetzlichen Erhöhung wieder zum üblichen Verfahren zurückgekehrt werden und die mit Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern besetze Kommission wieder für die Anpassungen des Mindestlohns zuständig sein.

Aktuell liegt der Mindestlohn in Deutschland bei 9,82 Euro pro Stunde. Im Juli soll er auf 10,45 Euro steigen, eher dieser dann im Herbst auf 12 Euro erhöht wird.

Quelle: SPIEGEL.de