Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat erlaubt, dass die Plakate der rechtsextremen Partei III. Weg, mit der Aufschrift „Hängt die Grünen“ weiter in der Öffentlichkeit hängen dürfen, aber nur mit Abstand zu Plakaten der Grünen. Damit gab das Verwaltungsgericht der rechtsextremen Partei Recht, aber unter der Auflage die Plakate mit einem Abstand von 100 Metern zu Plakaten der Grünen aufzuhängen.

Schon am vergangenen Mittwoch (08.09.) hatte die Stadt Zwickau verfügt, dass die Partei ihre Plakate binnen drei Tage abhängen sollte. Das geschah aber nicht und die Stadt ließ sie selbst entfernen. Zur Begründung heiß es, dass der Spruch einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung und die Menschenwürde darstelle.

Das Verwaltungsgericht Chemnitz begründete seine Entscheidung nun damit, dass es auf Grundlage der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze für Wahlwerbung offen sei, ob die Voraussetzungen für einen Eingriff in die Meinungsfreiheit vorlägen. Bei der Interessensabwägung heilt es die Kammer demnach für angemessen, durch die räumliche Trennung eine „losgelöste Wahrnehmung“ der Plakate des III. Weges und deren „kommunikatives Anliegen nicht zu beeinträchtigen„.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Rechtextremen als auch die Stadt Zwickau kann noch dagegen vorgehen, sagte ein Gerichtssprecher. Bisher gab es keine Reaktionen dazu.

Quelle: n-tv.de