Influencerinnen und Influencern dürfen nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Internet bei Fotos mit Produkten ohne einen Hinweis auf Werbung auf Firmen zu verweisen, wenn es nicht zu werblich wird. Das betrifft zum Beispiel sogenannte Tap Tags bei Fotos auf Instagram, über die die Nutzer auf die Profile der Hersteller oder Marken weitergeleitet werden.

Der Verband Sozialer Wettbewerb hatte unzulässige Schleichwerbung beanstandet und Unterlassung sowie Abmahnkosten gefordert. Es ging um Klagen gegen Cathy Hummels, Ehefrau des Fußballers Mats Hummels, der Fashion-Influencerin Leonie Hanne und gegen die Fitness-Influencerin Luisa-Maxime Huss.

Die Frauen haben nun weitgehend Recht bekommen. In einem Fall sah das aber das BGH anders: Für einen Beitrag über eine Himbeermarmelade hatte eine Influencerin eine Gegenleistung vom Unternehmen bekommen, ohne den Beitrag als Werbung gekennzeichnet zu haben. Dies werteten die Richter als Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Quelle: zdf.de