Der VfL Wolfsburg geht in Berufung nachdem ihnen der Sieg im DFB-Pokal-Spiel gegen Preußen Münster, was sie 3:1 gewonnen haben, wegen einem Wechselfehler aberkannt wurde. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bunds (DFB) hat am Montag (16.08.) das Urteil verkündet. Das Spiel wurde dann 2:0 für Münster gewertet.

Der Grund für diese Entscheidung vor dem Sportgericht war die sechste Auswechslung eines Spielers bei den Wolfsburgern. Es waren aber nur fünf Wechsel erlaubt. So hätte Admir Mehmedi nicht für Maximilian Philipp eingewechselt werden dürfte.

Wolfsburg hat am Dienstag (17.08.) nun fristgerecht Berufung gegen das Urteil eingelegt. Der Fall geht nun in die nächste Instanz vor das Bundesgericht des DFB. Wann die Berufung verhandelt wird, steht noch nicht fest. Preußen Münster geht davon aus, dass man mit dem Einspruch richtig gehandelt und Recht bekommen habe, sagte Münsters Sportdirektor Peter Niemeyer.

Dem Bundesligisten waren die entsprechenden Bestimmungen des DFB offenbar nicht bekannt. In dem entsprechenden Paragrafen 31 heißt es: „Während des Spiels dürfen fünf Spieler ausgetauscht werden. Eine darüber hinaus gehende zusätzliche Auswechslung bei Spielen mit Verlängerung ist nicht zulässig.“ Eine andere Regelung galt bei der Fußball-EM und bei dem olympischen Fußball-Turnier mit sechs erlaubten Wechsel im Falle einer Verlängerung.

Quelle: zdf.de