Das Bundeskabinett hat nach der Hochwasser-Katastrophe im Westen Deutschlands eine vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Firmen auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte dazu am Mittwoch (04.08.) eine sogenannte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen, wie das Justizministerium am Mittwoch (04.08.) mitteilte.
Der Bundestag muss dieser Änderung aber noch beschließen. Insidern zufolge soll dafür eine Sondersitzung erwogen werden, was schon nächste Woche passieren soll, damit Firmen schnell Klarheit haben.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärte: „Durch den Starkregen und das Hochwasser sind auch Unternehmen verschuldet in finanzielle Not geraten, die an sich tragfähige und erfolgreiche Geschäftsmodelle haben.“ Um den Menschen und den Unternehmen in den betroffenen Regionen zu helfen, seien schon umfangreiche finanzielle Hilfen auf den Weg gebracht worden.
Rückwirkend zum 10. Juli soll die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt werden. Das Ganze soll für die, bis Ende Oktober 2021 ausgesetzt bleiben. Damit solle Unternehmen wichtige Zeit verschafft werden, um beispielsweise wirtschaftliche Hilfen in Anspruch zu nehmen und um auf die Herausforderungen der Unwetterkatastrophe reagieren zu können.
Quelle: zdf.de