Das Bundesamt für Justiz (BFJ) ermittelt gegen den Starkoch Alfons Schuhbeck. Der Gastronom, der vor einigen Tagen die Insolvenz seiner Restaurants meldete, hat nach Angaben der Behörden keine Geschäftsberichte mehr veröffentlicht. Da dies gegen die im Handelsgesetzbuch für mehrere Arten von Unternehmen vorgeschriebene Offenlegungsplicht verstößt, hat die Behörde ein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet. Das teilte das BFJ auf Anfrage mitgeteilt.

Ein Sprecher des Kochs ließ eine Anfrage zu den Verfahren unbeantwortet. Die Firmen des Kochs haben seit mehreren Jahren keine Geschäftszahlen mehr veröffentlicht. Unter anderem fehlen im Bundesanzeiger die Bilanzen der „Schuhbeck´s Holding GmbH & Co. KG“ und „Schuhbeck´s Partyservice GmbH und Co. KG“ für die Jahre 2017 bis 2019. Deswegen wurde ein Ordnungsgeldverfahren gegen die Unternehmen eingeleitet, wie das BFJ mitteilte.

Das Ordnungsgeld beträgt im Regelfall zwischen 2.500 und 25.000 Euro. Bei Schuhbeck könnte mittlerweile eine beträchtliche Summe zustande gekommen sein. Eine Sprecherin des BFJ erklärte: „Bei fortgesetzter Weigerung werden die Ordnungsgeldandrohungen sowie Ordnungsgeldfestsetzungen so lange wiederholt und hinsichtlich der Ordnungsgeldhöhe gesteigert, bis das Unternehmen seine Offenlegungspflicht erfüllt hat.

Quelle: n-tv.de