Der sächsische Verfassungsschutz stuft die Pegida-Bewegung als „erwiesen extremistische Bestrebung“ ein. Sie habe anfänglich zwar noch ein „heterogenes Publikum“ angezogen, was sich im Lauf der Jahre aber eine „immer stärkere rechtextremistische Ausrichtung gegeben“, teilte die Behörde am Freitag (07.05.) mit. Es lägen inzwischen „hinreichend gesicherte Erkenntnisse“ vor, dass sich Pegida zu einer „verfassungswidrigen Bewegung“ entwickelt habe.

Die verbale wie auch ideologische Radikalisierung und Enthemmung“ sei über die Jahre stetig gewachsen, so der Verfassungsschutz weiter. Beides sei vor allem darauf zurückzuführen, dass „erwiesene Rechtextremisten den Verlauf von Pegida-Veranstaltungen als Organisatoren, Redner und Netzwerker ganz wesentlich beeinflusst“ hätten.

So würden unverhohlen Positionen verbreitet, die gegen das Grundgesetz verstießen. Der Parlamentarismus werde verächtlich gemacht und das Rechtsstaatprinzip abgelehnt. In Redebeiträgen fänden sich regelmäßig „minderheitenfeindliche, muslimfeindliche und antisemitische Äußerungen“.

Landesverfassungsschutz-Präsident Dirk-Martin Christian sagte, dass die Pegida-Bewegung den Rechtextremisten regelmäßig eine Agitationsplattform biete und das sei wie ein „Scharnier“ zwischen Extremisten und Nichtextremisten. Rechtsextremistisches Gedankengut dringe so immer tiefer in die Mitte der Gesellschaft ein. Auf Dauer sei das eine „ernstzunehmende Gefahr für unsere freiheitlich-demokratisch verfasste Gesellschaftsordnung“, sagte Christian.

Der sächsische Verfassungsschutz beobachtet daher die Pegida-Bewegung künftig „sämtliche Personen und Aktivitäten“, von denen extremistische Bestrebungen ausgingen. Dirk-Martin Christian ergänzte: Nicht beobachtet würden „friedliche Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Versammlungen, die von ihrem Grundrecht der freien Meinungsäußerung Gebrauch machen“.

Quelle: zdf.de