Das Bundesverfassungsgericht hat angeordnet, dass Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das deutsche Zustimmungsgesetz zum Finanzierungssystem der Europäischen Union bis zum Jahr 2027 vorerst nicht unterschreiben darf. Das Gericht erließ einen sogenannten Hängeabgabeschluss. Eine Begründung lieferte Karlsruhe noch nicht, dies soll nachgereicht werden.

Hintergrund ist eine mit einem Eilantrag verbundene Verfassungsbeschwerde gegen das enthaltenden 750 Milliarden Euro schweren Corona-Wiederaufbaufonds, die ein Bündnis um den ehemaligen AfD-Chef Bernd Lucke kurz vorher eingereicht wurde. Der vorläufige Stopp gilt bis zur Entscheidung des Gerichts über den Eilantrag.

Am Freitagvormittag (26.03.) hatte der Bundesrat das Gesetz beschlossen, nachdem am Donnerstag (25.03.) der Bundestag dem zugestimmt hat. Die 750 Milliarden Euro sollen dem wirtschaftlichen Aufbau in der EU nach der Corona-Pandemie dienen. Einen Teil des Geldes gibt es als Zuschüsse, einen anderen Teil als Darlehen. Dafür werden gemeinsam Schulden aufgenommen.

Die Kläger sind der Ansicht, dass eine gemeinschaftliche Verschuldung nicht zulässig ist. Deutschland gehe damit unkalkulierbare finanzielle Risiken ein, teilte die hinter der Klage stehende Organisation „Bündnis Bürgerwille“ auf ihrer Webseite mit.

Quelle: zdf.de