Im Missbrauchsskandal von Bergisch Gladbach ist der Hauptangeklagte zu 12 Jahren Haft verurteilt worden. Das hat das Landgericht Köln am Dienstag (06.10) entschieden. Der 43-Jährige soll nach abgesessener Haftstrafe dann in Sicherungsverwahrung, urteilte das Landgericht.

Der 43-Jährige musste sich in Dutzenden Fällen wegen sexuellen Missbrauchs, Vergewaltigung und Verbreitung von Kinderpornografien verantworten. Die meisten Taten betrafen seine eigene Tochter, der er ab ihrem dritten Lebensmonat regelmäßig in Abwesenheit der Mutter missbraucht haben soll.

Die Taten des Mannes führten die Ermittler zu einem weit verzweigten Netzwerk von Pädokriminellen, die Kinder missbrauchten beziehungsweise untereinander Material mit Missbrauchsdarstellungen getauscht haben. Die Anklage forderte im Prozess eine Haftstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten und beantragte die Sicherungsverwahrung. Die Verteidigung stellte keinen konkreten Antrag zum Strafmaß, sprach sich aber gegen die Sicherungsverwahrung aus.

Der 43-jährige Hauptangeklagte aus Bergisch Gladbach sitzt seit Oktober 2019 in Untersuchungshaft. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Köln gab es alleine in Nordrhein-Westfalen zuletzt 201 Tatverdächtige im Komplex Bergisch Gladbach. Zwei Täter verbüßen Haftstrafen, sieben Verdächtige befinden sich in Untersuchungshaft.

Quelle: zdf.de