Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am Dienstag (06.10) seine Haltung zur Vorratsdatenspeicherung bekräftigt. Die Richter urteilten, dass die nationale Regelung, durch die anlasslos Daten von Internetnutzer gespeichert werden, nicht zulässig sind.

Damit haben die Luxemburger Richter frühere Urteile, die eine unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung als Vorstoß gegen grundlegende Bürgerrechte bewertet hatten. Die Richter erklärten, dass das Verbot der anlasslosen Speicherung auch für solche Fälle gelte, in denen Kommunikationsunternehmen Daten an Sicherheitsbehörden und Geheimdienste weiter gehen.

Der EuGH stellte aber gleichzeig mit dem Urteil klar, dass es Ausnahmen geben kann: In Fällen, in denen die nationale Sicherheit des Landes akut bedroht sei, dürften Regierungen für eine begrenzte Zeit eine Vorratsdatenspeicherung anordnen. Diese müsse allerdings im Folgenden durch ein Gericht oder eine unabhängige Behörde überprüft werden. Dabei geht es unter anderem zu prüfen, ob die Regierung überhaupt einen Schutz gegen die mögliche Bedrohung biete.

Bei dem Urteil ging es genau um die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung in Frankreich, Belgien und in Großbritannien. Dort hatten Bürgerrechtsorganisationen gegen die jeweiligen Vorschriften geklagt. Die nationalen Gerichte hatten die Klagen daraufhin an das höchste europäische Gericht in Luxemburg hingewiesen.

Quelle: SPIEGEL.de