Die Spitzen von CDU/CSU und SPD haben sich auf ein Gesamtpaket zur Verlängerung von Corona-Maßnahmen geeinigt. Zentraler Punkt des Paketes war die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes.

Damit können Unternehmen in Deutschland in der Corona-Pandemie weiter durch erleichterte Kurzarbeit absichern. Diese soll dann regulär von 12 auf bis zu 24 Monate erweitert werden. Die verlängerte Bezugsdauer soll für Betriebe gelten, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt haben. Längstens soll das Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden.

Die Sozialversicherungsbeiträge sollen bis zum 30. Juni 2021 komplett erstattet werden. Vom 1. Juli 2021 bis höchstens 31. Dezember 2021 sollen für alle Betriebe, die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt haben, die Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte erstattet werden. Diese Erstattung von 50 Prozent kann auch auf 100 Prozent erhöht werden, aber nur wenn eine Qualifizierung während der Kurzarbeit erfolgt.

Die Überbrückungshilfen für besonders belastete Unternehmen sollen bis Ende des Jahres laufen. Das Programm ist bisher bis Ende August befristet gewesen. Erstattet werden nach aktuellem Stand für die Monate Juni bis August fixe Betriebskosten von insgesamt bis zu 150.000 Euro. Für die Zuschüsse hatte der Bund rund 25 Milliarden Euro eingeplant. Die Auszahlung der Gelder über die Länder aber läuft schleppend, auch weil das Verfahren kompliziert ist. Die Politik will Betrugsfälle wie bei Corona-Soforthilfen verhindern. Die Überbrückungshilfen waren ein wichtiger Baustein des im Juni vereinbarten Konjunkturpakets der Koalition.

Es wurden außerdem auch Lockerungen im Insolvenzrecht verlängert, um während der Corona-Krise Pleitewellen zu verhindern. Auch der Zugang zur Grundsicherung für Künstler, Kleinselbstständige und Kleinunternehmen sollen erleichtert werden. Dazu will die Koalition beim Schonvermögen großzügigere Regelungen treffen. Hier wird der erleichterte Zugang zur Grundsicherung bis Ende 2021 verlängert.

Quelle: zdf.de