Das Landgericht Berlin hat den Eilantrag des Brandenburger Landtagsabgeordneten Andreas Kalbitz gegen seinen Rauswurf aus der AfD abgelehnt. Damit hat die Annullierung der Parteimitgliedschaft des 47-Jährigen so lange Bestand, bis es eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren gibt.

Im Mai hatte der Bundesvorstand der AfD die Mitgliedschaft von Kalbitz wegen nicht genannter Mitgliedschaften in rechtextremen Organisationen annulliert. Das Landgericht Berlin hob im Juni diesen Beschluss auf, weil damit gegen das Parteiengesetz verstoßen wurde. Das Ausschlussverfahren entsprach nicht den gesetzlichen Anforderungen.

Ende Juli bestätigte dann das Bundesschiedsgericht der AfD den Parteiausschluss. Dagegen war Kalbitz nun mit einem neuen Eilantrag vorgegangen. Anfang August gab die AfD-Fraktion in Brandenburg zunächst bekannt, dass Kalbitz bis zur gerichtlichen Klärung des Parteiausschlusses sein Amt als Fraktionsvorsitzender ruhen lassen werde.

In dieser Woche gab er dann komplett den Fraktionsvorsitz auf. Vorausgegangen waren Berichte über eine Verletzung, die Kalbitz seinem Fraktionskollegen Dennis Hohloch zugefügt haben soll. Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt gegen Kalbitz wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Quelle: rbb24.de