Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat einen Eilantrag der AfD-Bundestagsfraktion gegen die Abwahl ihres Abgeordneten Stephan Brandner vom Rechtsausschusses abgelehnt. Damit wollte die Fraktion der Partei erreichen, dass seine Aufgaben mit sofortiger Wirkung wieder wahrnehmen darf. Der Vorgang werfe aber neue Fragen auf, die die Richter in Karlsruhe im eigentlichen Verfahren prüfen wollte, heiß es.

Die anderen Parteien im Ausschuss hatten Brandner für nicht mehr tragbar gehalten und ihm Mitte November abgesetzt, was ein einmaliger Vorgang in der Geschichte des Bundestags war. Grund waren mehrere Eklats, die der Rechtspopulist aus Thüringen ausgelöst hatte.

Zuletzt hatte er die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Udo Lindenberg auf Twitter mit der Bemerkung „Judaslohn“ kommentiert. Auch mit seinen Reaktionen auf den antisemitisch motivierten Terroranschlag von Halle mit zwei Toten und mehreren Verletzten hatte er Empörung ausgelöst. Brandner selbst hatte seinen Rücktritt ausgeschlossen. Seit seiner Absetzung leitet Heribert Hirte (CDU) den Rechtsausschuss.

Als weiteren Grund nannten die Verfassungsgerichte, dass die AfD keinen neuen Kandidaten aufgestellt hatten. Die AfD habe es selbst in der Hand, ihre Beeinträchtigung durch die Benennung eines anderen Kandidaten zu verringern, teilten die Richter mit.