Im Prozess um die rechtsextreme Terrorgruppe „Revolution Chemnitz“ ist ein Urteil gefallen. Die acht Angeklagten wurden wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zwischen zwei Jahren und drei Monaten und fünfeinhalb Jahren verurteilt. Mit den Strafmaßnahmen folgte das Oberlandesgericht Dresden zum Teil die Anträge der Bundesanwaltschaft.

Fünf der Angeklagten mussten sich wegen schweren Landfriedensbruch verantworten. Einer der Angeklagten soll eine schwere Körperverletzung begangen haben, diese konnte aber keine der Personen eindeutig zugeordnet werden.

In einem Chat soll sich die Gruppe im September 2018 zusammengeschlossen haben und zum Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober 2018 in Berlin einen „Systemwechsel“ sowie Angriffe auf Flüchtlinge, Andersdenkende und Repräsentanten des Staates geplant haben. Dafür hatten sie sich, laut der Anklage, auch um Waffen bemüht. Die Gruppe flog bei einem „Probelauf“ mitte September 2018 in Chemnitz auf.

Der Prozess fand trotz der Coronakrise statt, da bei einer Unterbrechung von mehr als zehn Tagen der Fall hätte neu aufgerollt werden müssen. Die Beschuldigten stehen seit Ende September 2019 vor Gericht.