Volkswagen und die Verbraucherschützer haben sich bei den Entschädigungen von Hundert-tausenden Dieselkunden nun doch auf einen Vergleich einigen können. Bei ihren Güteverhandlungen am Oberlandesgericht Braunschweig einigten sich beide Seiten auf eine „umfassende Vereinbarung“, wie das Gerichte am Freitag mitteilte.
Weitere Details soll es am Freitagmittag geben. Bis dahin wurde Stillschweigen vereinbart.
Vertreter von VW und des Bundesverbands der Verbraucherzentralen hatten mehrere Tage lang unter der Vermittlung des OLG-Präsidenten und ehemaligen Staatssekretär im niedersächsischen Justizministerium, Wolfgang Scheibel, nach einer Lösung gesucht. Vorher hatte es einen Streit und harsche gegenseitige Vorwürfe gegeben.
Am Oberlandesgericht lag bereits die Musterfeststellungsklage gegen VW wegen zu hoher Abgaswerte von Dieselfahrzeugen. Der Autobauer und der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatten zunächst ihre außergerichtlich geführten Beratungen über einen Vergleich für die mehr als 400.000 Kunden abgebrochen und sich dafür gegenseitig die Schuld gegeben. Sie schoben sich vor allem die Verantwortung dafür zu, den Zeitdruck durch Ultimaten erhöht zu haben, am Ende platze die eigentlich schon angepeilte Lösung.
VW beschloss daraufhin, den Kunden selbst ein Angebot mit einer Summe von 830 Millionen zu machen. Die Verbraucherschützer äußerten jedoch Zweifel daran, dass Volkswagen jedem einzelnen Kunden beim angebotenen „Direktvergleich“ eine Zahlung nach eindeutig nachvollziehbaren Kriterien gewähren werde. Der Justiziar von VW, Manfred Döss, sagte der dpa, dass die Abwicklung selbstverständlich „transparent gestaltet“ und unabhängig kontrolliert. Es gehe dem Unternehmen darum, nun endlich „Frieden mit dem Kunden zu machen.“