In Braunschweig beginnt heute am Montag die Musterklagen gegen Volkswagen. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat die Anklage wegen hunderter manipulierter Abgaswerte angenommen. Der Vorsitzende Richter Michael Neef sagte zum Auftakt: „Der Senat hält die Musterfeststellungsklagen für zulässig.“
Zu Beginn des Musterverfahrens wurde eine kritische Untersuchung aller bisherigen Urteile zu möglichen Entschädigungen für Dieselkunden zugelassen. Richter Neef betonte, man werde frühere Entscheidungen anderer Geschichte „sorgfältig prüfen“. Er nannte dabei zwei „zentrale Fragen“, die die Kammer in den kommenden Wochen bewerten habe.
Gegen mögliche Ansprüche von VW-Dieselkunden könnte etwa sprechen, dass ein Schaden durch manipulierte Abgaswerte nicht „zutreffend vermittelt“ worden sei. Außerdem müsse man erörtern, ob allein durch die drohende Stilllegung eines Dieselautos schon eine „Vermögungsgefährdung“ eingetreten sei „durch den bloßen Umstand, dass die Fahrzeuge beschlagnahmt werden könnten. VW-Kunden, die geklagt haben müssten sich zudem darauf einstellen, im Erfolgsfall eine Entschädigung mit der bisherigen Nutzung des Autos verrechnen zu müssen.
Vor dem Oberlandesgericht stehen sich Volkswagen und der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegenüber. Die Verbraucherzentrale klagt stellvertretend für rund 470.000 Dieselbesitzer, die sich von VW wegen zu hohen Schadstoffausstoßes ihrer Fahrzeuge getäuscht wurden und deshalb Schadenersatz verlangen.