Ein schottisches Berufungsgericht hat die von Premierminister Boris Johnson auferlegte Zwangspause des britischen Unterhauses für unrechtmäßig erklärt. Das Gericht beschloss aber nicht, dass diese aufgehoben werden muss. Die endgültige Entscheidung liege beim Obersten Gericht von Großbritannien. Die Regierung von Johnson will gegen diese Entscheidung Berufung einlegen.

75 Parlamentarier haben dagegen geklagt. Sie sehen in der von Johnson erwirkten wochenlangen Schließung des Unterhauses vor dem am 31. Oktober anstehenden EU-Austritt des Landes eine un-zulassende Einschränkung des Parlaments. Ähnliche Klagen wurden auch in Belfast und London eingereicht.

Letzte Woche scheiterte erst eine Klage in erster Instanz vor dem Court of Session in Schottland. Auch der High Court in London hatte eine ähnliche Klage zunächst abgewiesen. Eine endgültige Entscheidung darf nun der Supreme Court treffen.

Seit gestern Abend ist die Parlamentsschließung wirksam geworden. Dabei kam es am Montag zu tumultartigen Szenen im Unterhaus. Abgeordnete der Opposition hielten Protestnoten mit der Aufschrift „Zum Schweigen gebracht“ hoch und skandierten „Schande über euch“ in Richtung der Regierungsfraktion.