Die deutsche PKW-Maut verstößt gegen das EU-Recht. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in Luxemburg entschieden. Die Einführung der Maut nach dem jetzigen Modell ist damit nicht möglich.

Der EuGH war die letzte Hürde für die PKW-Maut. Die Nachbarländer Österreich und die Niederlande hatten dagegen geklagt. Ihre Begründung: Das System dieser Maut diskriminiere Ausländer. Auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestags kam in einem Gutachten zu dem Schluss, dass diese Maut diskriminierend sei, wenn effektiv nur Halter ausländischer Autos durch diese Maut belastet werden.

Zwar wäre die Höhe der geplanten Maut für inländische und ausländische Pkw gleich gewesen. Sie sollte sich nach der Art des Antriebs, der Motorstärke und der Abgasnorm richten und maximal 130 Euro betragen. Doch wer in Deutschland die KfZ-Steuer bezahlt, hätte über eine Reduktion der Steuer exakt die Summe zurückbekommen, die als Maut gezahlt worden wäre. Wer einen neuen Wagen ab Euro 6 gefahren hätte, sogar etwas mehr.

Die Maut wurde 2015 in Deutschland beschlossen. Die EU-Kommission gab damals ihr Bedenken gegenüber dieser Maut, was ein Prestigeprojekt der CSU war. Sie sollte auf Bundestraßen und Autobahnen ab Oktober 2020 kassiert werden. Die Einführung dieser Maut wurde unter anderem vom ADAC heftig kritisiert.