Die beiden öffentlich-rechtlichen Anstalten ARD und ZDF haben fristgerecht zum 30. April bei der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ihre Finanzplanung für die Jahre 2021 bis 2024 vorgelegt. Demnach legen bei der Berechnung des Programmaufwands beider Sender eine jährliche Teuerungsrate von 2,49 Prozent zugrunde. Hier würden such auch die Kostensteigerungen der Produktionsfirmen wiederfinden. Diese müssten entsprechend vergütet werden.
Bei den Personalkosten gehen beide Sender von einer jährlichen Steigerung von 2,5 Prozent in diesen Jahren aus. Das lege unter den Tarifsteigerungen des öffentlichen Dienstes. Beide Sender sagten, dass man für die „Herausforderungen der Digitalisierung“ keinen gesonderten Finanzbedarf anmelde und neue digitale Produkte somit ausschließlich aus bestehenden Töpfen finanziert würden.
Aus dieser nun getätigten Anmeldung des Finanzbedarfs auf die künftige Höhe des Rundfunkbeitrags zu schließen, ist nicht möglich. Es gebe da noch mehrstufige Verfahren. Erst einmal wird die KEF diese Anmeldung prüfen, und dann, für gewöhnlich nochmal spürbar zurückschneiden. Diese Prüfungen sollen dann bis Jahresende abgeschlossen sein. Danach macht man einen entsprechenden Vorschlag für eine Höhe des Rundfunkbeitrags, die dann die Ministerpräsidenten der Länder absegnen müssen.