Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) ist der Auffassung, dass die AfD keinen Anspruch auf den Posten des Bundestagvizepräsidenten hat. „Es gibt keinen Rechtsanspruch“, sagte er. Es gebe lediglich eine „Verabredung“ in der Geschäftsordnung des Bundestags, dass jede Fraktion einen Kandidaten vorschlagen könne. Dann gelte auch: „Es wird immer nur Vizepräsident, wer in geheimer Wahl die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages wählt. Und wenn ein vorgeschlagener Kandidat diese Mehrheit nicht bekommt, dann ist er nicht Vizepräsident. Da ist nicht Unklares daran.“

Der Fraktionsvorsitzende der AfD, Alexander Gauland sagte: „Es ist schlimm, dass der Bundestagspräsident, der alle Fraktionen repräsentieren sollte, solche Äußerungen tätigt. Letztendlich wird das Bundesverfassungsgericht dies klären.“

Die Rechtspopulisten sind bisher mit drei Kandidaten bei der Wahl zum Bundestagsvizepräsidenten gescheitert. Denn, keiner von ihnen hat die erforderliche Mehrheit bekommen. Sie haben nun angedroht, dass man in jeder Sitzungswoche einen Kandidaten stellen zu wollen. Schäuble sagte dazu: „Warum soll ich mich durch Drohung als frei gewählter Abgeordneter des Bundestages zu einer Entscheidung zwingen lassen?“ Gauland erwiderte: „Von Drohung kann überhaupt nicht die Rede sein.“

In Paragraf 1 der Geschäftsordnung des Bundestags steht: „Jede Fraktion des Deutschen Bundestages ist durch mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin im Präsidium vertreten.“ Danach ist das von Schäuble dargestellte Wahlverfahren beschrieben. Für die ersten beiden Wahlgänge braucht der Kandidat eine Mehrheit von 355 Stimmen. Im dritten Wahlgang reichen die meisten Ja-Stimmen.