Die umstrittene EU-Urheberechtsreform hat eine wichtige Hürde genommen. Die EU-Staaten haben sich am Freitagabend mehrheitlich auf einen Kompromiss geeinigt, mit dem sie in der nächsten Woche in die Verhandlungen mit dem Europaparlament gehen wollen, wie mehrere Diplomaten der dpa in Brüssel sagten. Am kommenden Dienstag sollen die Verhandlungen soll gehen, doch auch der Tag könnte sich noch verändern.
Grundlage zu dieser Einigung war ein Kompromiss zwischen Deutschland und Frankreich, den beiden Ländern vor einigen Tagen erzielt hatten. 20 Länder haben stimmten dafür, sieben dagegen, eins enthielt sich. Es gab nur leichte Änderungen. Sollten sich die EU-Staaten noch in der nächsten Woche darauf einigen, könnte die Reform noch vor der Europawahl durchgebracht werden. Doch das Parlament hatte allerdings schon Bedenken gegen den deutsch-französischen Kompromiss geäußert.
Grundsätzlich will man das EU-Urheberrecht an die heutige Zeit anpassen. Durch den Artikel 13 sollen Plattformen wie YouTube stärker in die Pflicht genommen werden, die aufpassen sollen, dass Inhalte nicht gegen das Urheberrecht verstoßen. Daneben steht das Leistungsschutzrecht für die Presseverleger im Fokus. So soll Google News dann nicht mehr wie bisher Ausschnitte von pressetexten in ihren Ergebnissen anzeigen dürfen. Sie bräuchten die Erlaubnis der Verlage, wo sie gegeben falls Gebühren zahlen müssen.
Die deutsch-französische Einigung sieht vor, dass Plattformen, die jünger als drei Jahre sind, einen Jahresumsatz von weniger als zehn Millionen Euro haben und unter fünf Millionen Nutzer im Monat haben, von Artikel 13 ausgenommen werden.