Der Bundesrat bringt eine Möglichkeit für Verbraucher in Spiel, wo sie den Preis für den Internetanschluss mindern können, wenn sie nicht die gewährleistete Geschwindigkeit bekommen, für die sie eigentlich bezahlen. So soll nun die Bundesregierung prüfen, ob gesetzliche Vorgaben helfen könnten, um mehr Transparenz über den zu erwarteten Leistungsumfang nach einem Vertragsabschluss für schnelles Internet zu gewährleisten.

So soll die Breitbandmessungen der Bundesnetzagentur dabei „als Grundlage für eine widerlegbare Vermutung einer nicht vertragskonformen Leistung des Anbieters von Internetzugängen dienen“. Ferner liebäugeln die Länder damit, die Eingriffsmöglichkeiten bei Schummeleien mit der Bandbreite auszubauen bis hin „zu Verhängung von Bußgeldern“.

Der Bundesrat begründet diese Initiative damit, dass die Bundesregierung rechtlich nachsteuert. Dabei sollte die Effizienz neuer Instrumente zum Verbraucherschutz in diesem Bereich wie etwa die Option, eine Schlichtungsstelle zu kontaktieren oder ein neues Messwerkzeug der Bundesnetzagentur zu nutzen, ermittelt und gegebenfalls einbezogen werden. Damit soll sich nun das Bundeskabinett befassen.

Quelle: Heise.de