Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Fluggästen wieder gestärkt. Bei Flugstreichungen müssen Fluggesellschaften ihren Kunden den komplett bezahlten Preis plus die Vermittlungsgebühren von Dritten erstatten, wenn sie davon wussten. Das haben die europäischen Richter heute in Luxemburg entschieden.

In dem Fall wurde der Flug einer Familie aus Hamburg gestrichen. Die Fluggesellschaft Vueling wollte danach nur den reinen Ticketpreis ersetzen und nicht die komplett bezahlte Provision an das Online-Portal Opodo ersetzen. Die Familie hat über dieses Portal den Flug gebucht.

Quelle: heute.de