Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein erklärt die Auslieferung des katalanischen Separatistenführers Carles Puigdemont für zulässig. Er kann damit nach Spanien wegen des Vorwurfs der Veruntreuung öffentlicher Gelder ausgeliefert werden. Eine Auslieferung wegen des Vorwurfs der Rebellion habe das Gericht dagegen für nicht zulässig erklärt.
Schleswig-Holsteins Generalstaatsanwaltschaft will eine Auslieferung zeitnah bewilligen. Diese hatte zum 1. Juni auch beantragt, den Auslieferungsbefehl gegen Puigdemont wieder in Vollzug zu setzen. Sie begründete das mit anhaltender Fluchtgefahr. Das OLG hatte dagegen entschieden und er 55-Jährige blieb auf freiem Fuß. Zur Begründung heiß es, Puigdemont sei seinen Haftauflagen stets nachgekommen.
Bei der Veruntreuung ging es um das Unabhängigkeitsreferendum, was im Oktober 2017 stattfand. Die spanische Justiz hat dieses Referendum als illegal eingestuft. Damals stimmten die Katalanen für die Unabhängigkeit von Spanien und die ehemalige Regierung von Ministerpräsident Mariano Rajoy setzte Puigdemont und seine Regionalregierung ab.
Quelle: n-tv.de