Das Bundesverfassungsgericht wird am 18. Juli sein Urteil zum Rundfunkbeitrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio verkünden. Das hat das Gericht am Freitag mitgeteilt. Die Kläger finden das neue Systems des Beitrags, dass jeder Haushalt nun 17,50 Euro zahlt, für Privatleute ungerecht sei, die die öffentlich-rechtlichen Anstalten nicht nutzen. Auch der Autovermieter Sixt wehrt sich dagegen, dass man auch Miet- und Dienstautos rund ein Drittel des Rundfunkbeitrags fällig wird.

Beobachter erwarten aber nicht, dass die Verfassungsrichter den Rundfunkbeitrag generell in Frage stellen werden. Es wäre aber denkbar, dass der Erste Senat unter den Vizegerichtspräsident Ferdinand Kirchhof Veränderungen im Detail einfordert.

Quelle: Infosat.de