Die Verteidiger der Rechtsterroristin Beate Zschäpe haben im NSU-Prozess maximal zehn Jahre Haft für ihre Mandantin gefordert. Die 43-Jährige sollte nur wegen besonders schwerer Brandstiftung und Beihilfe zu mehreren Raubüberfällen verurteilt werden, nicht aber wegen der Mitgliedschaft oder der Beihilfe an den Morden und Bombenanschläge des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU). Das hat ihr Vertrauensanwalt Hermann Borchert und Mathias Grasel am Ende ihres Plädoyers vor dem Oberlandesgericht in München gesagt.
Weiter sagten sie, dass auch die Voraussetzung einer Sicherungsverwahrung nicht erfüllt seien. Die Bundesanwaltschaft hatte für Zschäpe dagegen lebenslange Haft und anschließende Sicherheitsverwahrung gefordert. Nach Überzeugung der Anklage war sie eines von drei gleichberechtigten Mitgliedern des NSU und sollte auch als Mittäterin an allen Verbrechen der Gruppe bestraft werden. Mit dem Start der Verteidiger-Plädoyers ist das seit Mai 2013 laufende Mammutverfahren in die letzte Etappe gegangen.
Quelle: n-tv.de