Ab heute können Streamingdienste wie Netflix, Amazon Prime und Co. auch im EU-Ausland nutzen. So können Nutzer kann ihre Dienste ohne ein Abo im Ausland abschließen zu müssen. Die Portabilität-Verordnung der EU ist ab dem heutigen 1. April damit beendet. Doch ganz ist sie auch nicht abgeschafft. Denn die Verordnung ist nur für kostenpflichtige Angebote verpflichtend. So sind die Mediatheken von TV-Sendern nicht dabei.

Doch auch bei kostenpflichtigen Diensten gilt das Recht auf freies Streaming nur, wenn sich der Nutzer vorübergehend im EU-Ausland aufhält. Das bedeutet, wenn man in den Urlaub fährt oder sich nur für einige Tage in einem anderen EU-Land befindet, kann man mit seinem Angebot auch im EU-Ausland Filme und Serien schauen.

Hintergrund ist das kleinteilige Urheberhecht in der Europäischen Union. Lizenzen für Serien oder Filme werden für jedes Land einzeln vermarktet. Sollte es für Verbraucher also möglich werden, überall in der EU Abos abzuschließen, müssten die Streamingdienste die Rechte für jeden einzelnen EU-Staat erworben werden. Experten sehen das zu aufwendig, alleine für die Dienste wie Netflix und andere.

Quelle: Tagesschau.de