Das Strafverfahren wegen der Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten im Jahr 2010 muss vor dem Landgericht Duisburg eröffnet werden. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am Montagvormittag entschieden. Das Landgericht hatte im April 2016 die Angeklagten gegen insgesamt zehn Beschuldigte zurückgewiesen.
Quelle: heute.de