Nach einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hat herausgefunden, dass viele Minijobber keinen gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro bekommen. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“. So bekamen 2015 knapp die Hälfte der Minijobber weniger als 8,50 Euro brutto pro Stunde. Der Mindestlohn wurde 2015 eingeführt. Seit Jahresbeginn beträgt er 8,84 Euro.

Quelle: heute.de