Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag der Bundesländer zu einem Verbot der rechtsextremen NPD abgelehnt. Die NPD verfolge zwar verfassungsfeindliche Ziele, sagte Gerichtspräsident Voßkuhle. „Es fehlt derzeit an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen, dass ihr Handeln zum Erfolg führt“. (Az. 2 BvB 1/13) Es ist schon das zweite Mal, dass der Versuch, die NPD zu verbieten, in Karlsruhe scheitert. Ein erstes Verfahren war 2003 geplatzt, weil die Partei mit V-Leuten durchsetzt war.

Quelle: heute.de