Die Frequenzvergabe von Metropol FM durch die Landesmedienanstalt NRW war formell fehlerhaft und muss nun wiederholt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden. Geklagt hatte der unterlegene Bewerber „deinfm“, hinter dem die NRW Lokalradios und Zeitungsverleger stehen. Sie sehen die Frequenzen in nicht-öffentlicher Sitzung vergeben wurden. Es soll keine neue Ausschreibung geben, aber die Vergabe soll nun öffentlich wiederholt werden.
Quelle: radioszene.de, turi2.de, lfm-nrw.de