Claudia Pechstein hat im jahrelangen Prozess-Marathon eine Niederlage erleiden müssen. Der Bundesgerichtshof hat die Schadensersatzklage der fünfmaligen Olympiasiegerin gegen die Internationale Eislauf-Union ISU am Dienstag für unzulässig und widersprach somit einem Urteil des Oberlandesgerichts München. Somit wird das Urteil nicht nochmal neu aufgerollt.

Es geht um eine zweijährige Sperre gegen Pechstein, die das ISU 2009 wegen ihrer Blutwerte verhängt hatte. Pechstein führte die Blutwerte stets auf einer von ihrem Vater vererbte Anomalie zurück und wurde in dieser Einschätzung von führenden Hämatologen bestätigt.

Quelle: Sport1.de