Das Amtsgericht Chemnitz hat wohl Haftbefehl gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah erlassen. Eine am Verfahren beteiligte Person hat entsprechende Angaben gegenüber dem Nachrichtenmagazin „SPIEGEL“ bestätigt. Es wird aktuell geprüft, ob die für eine Vollstreckung nötige Aufhebung von Krahs Immunität als Bundestagsabgeordneter beantragt werden soll. Grund soll ein Rechtsstreit gegen den Satiriker Jan Böhmermann sein. 

Der Politiker der rechtsextremen AfD war gegen ihn vorgegangen, weil Böhmermann in seinem Podcast eine Zuschrift vorgelesen hatte, der zufolge Krah auf dem Oktoberfest im Käfer-Zelt 200 Champagnerflaschen bestellt habe.

Laut dem Gerichtsurteil argumentierte der AfD-Politiker, dies könnte sich auf sein Persönlichkeitsrecht auswirken. Das Verfahren hatte er verloren, unter anderem, weil Böhmermann kurz nach Erscheinen direkt ergänzt hatte, dass es sich um „rund 50“ Flaschen gehandelt habe. Doch Krah zahlte die Prozesskosten nicht. Zunächst musste Böhmermann rund 5.000 Euro mittels eines Vollstreckungsverfahrens eintreiben. Aktuell sind knapp 300 Euro offen.

Eine Gerichtsvollzieherin hatte Mitte Juli einen Termin zur Vermögensauskunft angesetzt, doch der AfD-Politiker kam nicht. Das Amtsgericht Chemnitz will sich nicht dazu äußern, da es sich nicht um ein öffentliches Verfahren handle.

Quelle: ntv, SPIEGEL

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Waldemar
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