Der Bundestag hat neue Regeln zu Cannabis fĂŒr den StraĂenverkehr beschlossen. Wer mit 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) oder mehr unterwegs ist, riskiert ein BuĂgeld von 500 Euro und einen Monat Fahrverbot. Damit folgt der Bundestag der Empfehlung einer Expertenkommission des Verkehrsministeriums.
Der neue Grenzwert ist Experten zufolge vergleichbar mit 0,2 Promille Alkohol und liegt klar unter der Schwelle von 7 Nanogramm, ab der eine Risikoerhöhung beginnt. Eingerechnet ist auch ein Zugschlag fĂŒr Messfehler. Mit dem Grenzwert sollen nur diejenigen sanktioniert werden, bei denen der Konsum von Cannabis âin einem gewissen zeitlichen Bezug zum FĂŒhren eines Kraftfahrzeugs erfolgteâ.
Nach dem Genuss von Cannabis gilt auĂerdem ein komplettes Alkoholverbot im StraĂenverkehr. Wer dagegen verstöĂt, droht ein höheres BuĂgeld in Höhe von 1.000 Euro. FĂŒr FahranfĂ€nger gilt das wie beim Alkohol. Bei der zweijĂ€hrigen Probezeit und fĂŒr unter 21-JĂ€hrige gilt ein Verbot von Cannabis.
In Deutschland gilt seit dem 1. April eine Teillegalisierung von Cannabis.
Quelle: ARD



