Der Bundestag hat neue Regeln zu Cannabis fĂŒr den Straßenverkehr beschlossen. Wer mit 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) oder mehr unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 500 Euro und einen Monat Fahrverbot. Damit folgt der Bundestag der Empfehlung einer Expertenkommission des Verkehrsministeriums.

Der neue Grenzwert ist Experten zufolge vergleichbar mit 0,2 Promille Alkohol und liegt klar unter der Schwelle von 7 Nanogramm, ab der eine Risikoerhöhung beginnt. Eingerechnet ist auch ein Zugschlag fĂŒr Messfehler. Mit dem Grenzwert sollen nur diejenigen sanktioniert werden, bei denen der Konsum von Cannabis „in einem gewissen zeitlichen Bezug zum FĂŒhren eines Kraftfahrzeugs erfolgte“.

Nach dem Genuss von Cannabis gilt außerdem ein komplettes Alkoholverbot im Straßenverkehr. Wer dagegen verstĂ¶ĂŸt, droht ein höheres Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro. FĂŒr FahranfĂ€nger gilt das wie beim Alkohol. Bei der zweijĂ€hrigen Probezeit und fĂŒr unter 21-JĂ€hrige gilt ein Verbot von Cannabis.

In Deutschland gilt seit dem 1. April eine Teillegalisierung von Cannabis.

Quelle: ARD