Jahrelang hat Deutschland nicht genug gegen die hohe Belastung mit Stickoxiden in den Städten getan. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) gab nun einer Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission gegen Deutschland statt. Die Grenzwerte seien von 2010 bis 2016 in 26 Städten „systematisch und fortdauernd“ überschritten worden.
Mit diesem Urteil sind neue Auflagen etwa für Dieselfahrzeuge an bestimmten Orten nicht ausgeschlossen. Doch die Luftqualität hat sich in den deutschen Städten hat sich verbessert, vor allem dank der Corona-Pandemie. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums waren 2016 in 90 Städten die Grenzwerte teils deutlich überschritten worden. Seitdem sei die Zahl jedes Jahr gesunken. Im Jahr 2019 waren es den Angaben zufolge noch 25, im Jahr 2020, mit dem Beginn der Pandemie, dann sechs, darunter München und Hamburg.
Die EU-Kommission hatte damals im Jahr 2018 die Klage gegen Deutschland eingereicht. Sie begründete dies damals damit, dass die seit 2010 in der EU gültigen Jahresgrenzwerte für Stickstoffdioxid in 26 Gebieten systematisch und fortlaufend überschritten worden seien, darunter auch die großen Städte, Berlin, Hamburg, München und Stuttgart. In zwei Gebiete seien auch Stundengrenzwerte nicht eingehalten worden.
Der EuGH folge den Argumenten der Kommission. Deutschland habe dadurch gegen seine Verpflichtung aus der Lufteinhalterichtlinien verstoßen, „dass keine geeigneten Maßnahmen ergriffen wurden, um ab dem 11. Juni 2010 in allen Gebieten die Einhaltung der Grenzwerte für NO2 zu gewährleisten“, erklärten die Richter.
Der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid liegt bei 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft im Jahresmittel. Daneben gibt es einen Ein-Stunden-Grenzwert von 200 Mikrogramm, der nicht öfter als 18 mal pro Jahr überschritten werden darf. Stickstoffdioxid entstehen vor allem bei Verbrennungsprozessen sowohl in Motoren als auch in Öfen für Kohle, Öl, Gas, Holt Abfälle. Sie gelten unter anderem für Asthmatiker als schädlich.
Quelle: zdf.de