Die bis Ende 2016 erhobene Brennelementesteuer ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unvereinbar mit dem Grundgesetz. Das Gesetz ist damit nichtig. Somit können die Atomkonzerne auf eine Rückerstattung von insgesamt mehr als sechs Milliarden Euro hoffen. Die Steuer musste auf den Kernbrennstoff gezahlt werden, wenn in Reaktoren ein neues Brennelement mit Uran oder Plutonium eingesetzt werde. Die Steuer wurde seit Anfang 2011 erhoben und endete 2016.
Quelle: heute.de