Das EU-Parlament hat dank Stimmen von Konservativen und Rechtspopulisten ein Gesetzespaket zur Verschärfung der EU-Asylpolitik vorangetrieben. Bei einer Abstimmung wurde ein Text angenommen, der unter anderem die Abschiebung von Asylsuchenden in sogenannte „Return Hubs“ in Staaten außerhalb der Europäischen Union ermöglichen soll. Dies ist die Voraussetzung für Verhandlungen mit Vertretern der Mitgliedstaaten, die auch die Idee von Rückkehrzentren voranbringen wollen.
Das Votum ist aber vor allem ziemlich brisant, weil der Text nicht nur von den Rechten kommt, sondern mit ihnen abgestimmt wurde. Dies hatten jüngst Recherchen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) gezeigt, die unter anderem Absprachen in einer Chatgruppe sowie ein persönliches Treffen von Abgeordneten offenlegten. Die EVP-Fraktion, zu der die CDU/CSU gehört und deren Vorsitzender der CSU-Politiker Manfred Weber ist, hatte immer den Eindruck vermittelt, dass sie eine Zusammenarbeit mit den Rechtspopulisten, wozu auch die AfD gehört, ausschließt.
Weber waren die Vorgänge eigenen Angaben zufolge nicht bekannt. Der CSU-Politiker sagte nach Informationen der dpa, dass er deutlich gemacht habe, dass die Kontakte mit der AfD inakzeptabel waren und sich nicht wiederholen dürfen. Zu den Zeitungen der Mediengruppe Bayern sagte er diese Woche: „Die Brandmauer ist wichtig und sie steht.“ Die AfD stehe gegen alles, wofür er politisch kämpfe, sagte Weber.
Das neue Gesetz soll neben den sogenannten „Return Hubs“ auch klare Regeln für die Rückführung und neue Anreize für die freiwillige Rückkehr von Migranten schaffen. Abgelehnte Asylbewerber sollen zudem verpflichtet werden, aktiv an ihrer Rückführung mitzuwirken. Migranten, die die Kooperation verweigern, müssten demnach europaweit mit der Kürzung oder Streichung von Unterhaltsleistungen oder der Beschlagnahme der Reisedokumente rechnen. So könnten den Plänen zufolge Ausreisepflichtige außerdem bis zu 24 Monate inhaftiert werden, etwa wenn sie nicht kooperieren. Eine weitere Verlängerung soll im Falle von Sicherheitsrisiken möglich sein.
Die EU-Staaten sind derzeit nicht verpflichtet, von einem anderen Mitgliedstaat erlassene Abschiebebescheide anzuerkennen. Der nun beschlossene Text sieht vor, dass eine solche gegenseitige Anerkennung ab 2027 verpflichtend wird, es sei denn, sie widerspricht der öffentlichen Ordnung. Dieser Punkt ist unter den Mitgliedstaaten umstritten.
Quelle: ntv, dpa



