Vier Mitglieder der radikalislamischen Hamas sind in Berlin zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Kammergericht der Hauptstadt verhängte wegen der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und weiterer Delikte Freiheitsstrafen zwischen viereinhalb und sechs Jahren.
Nach der Überzeugung des Gerichts waren die Männer als sogenannte Auslandsoperateure für Waffendepots der Terrororganisation in mehreren europäischen Staaten zuständig, die für Anschläge genutzt werden sollten. Die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft hätten sich zu „voller Überzeugung des Senats“ bestätigt, sagte die Vorsitzende Richterin Doris Husch.
Die Bundesanwaltschaft hatte für die vier Männer Haftstrafen zwischen fünf und sieben Jahren beantragt. Nach ihren Ermittlungen sollen die Männer als sogenannte Auslandsoperateure für die Schaffung oder auch Auflösung von Waffendepots in Polen, Bulgarien und Dänemark zuständig gewesen sein. Nach Angaben der Ermittler hatte die Hamas schon vor längerer Zeit Erddepots mit Waffen angelegt, um diese für mögliche Anschläge gegen israelische, jüdische oder andere Einrichtungen in Europa bereitzuhalten.
Die vier Männer bestreiten, Mitglieder der Hamas zu sein. Die Verteidiger von drei Angeklagten plädierten jeweils auf Freispruch. Der Hauptangeklagte räumte im Prozess ein, das Waffenlager in Bulgarien aufgesucht zu haben. Nach seiner Aussage ging es um „privaten Waffenhandel„. Sein Anwalt plädierte, ihn wegen des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu einer Strafe zu verurteilen, die nicht über die Zeit der bisherigen Untersuchungshaft hinausgeht. Die Angeklagten wurden im Dezember 2023 festgenommen.
Zu Prozessbeginn im Februar letzten Jahres sprach die Bundesanwaltschaft von einem „Pilotverfahren„. Zum ersten Mal wurden in Deutschland Personen angeklagt, die Mitglieder der Hamas seien.
Quelle: ZDF, dpa, AFP



